1888 Harry Johnson's new and improved bartender's manual (1888)
- 116 - niigender Quantitat vorhanden, und dass Bar ·und Bench vollstandig in Ordnung sind und von den betreffenden Mixtmen nichts fehlt, lrurz, dass alles fur den Nachfolger in Ber eitschaft liegt, damit der– selbe bei Ausiibung seines Geschaftes keiner Storung ausgesetzt ist. Die antretenden Bartender diirfen sich jedoch nicht unbedingt darauf verlassen dass Alles in bester Ordnung ist, sondern haben die Pflicht, die Sachen zu untersuchen, um sich davon zu iiberzeugen. Fiir die Geschafte, wo das Checksystem nicht ein– ciefiihrt ist, sei erwahnt, dass auch die Regulirung der Casse beim AblOsen vorgenommen werden muss damit keine Differenzen entstehen. In der Fiihrung der Casse die fiir gewohnlich der Eigenthiimer unter sich hat, liegt eben der Schwerpunkt des Geschafts. 6. Beschreibung und Verwendung eines Giggw. In alien nachst ehenden Recepten findet sich fiir ein gewisses Quantum Fliissigkeit die Bezeichnung "Weinglas" womit angezeigt wird, dass der Inhalt eines richtigen Weinglases zm· Messung verwendet werden soil. Das in den Erste-Klasse-Saloons und Hotels dazu angewandte Mess-Gefass ist jedoch in der Reg~l ans edlem Metall oder von bester Com– position, hat die Form eines Sherry-Weinglases, mit kurzem Stengelfuss, und dieses Gefass bezeichnet die englische Sprache mit dem Worte "Gigger." J eder Bartender sollte sich beim Mischen von Getrahlen eines Giggers bedienen; denn nicht nur dass beim Gebrauchen desselben die Gaste stets genau dieselbe Mischung, nicht zu viel und nicht zu wenig, erhalten und so stets befriedigt werden, son- dern es wird auch dadurch der unniitzen Verschwen- ·dung von Liqueur wirksam vorgebeugt. Nur Bartender, welche ihr Geschaft griindlich kennen und langjab.rige Erfahrung besitzen, konnten ohne Gebrauch eines Giggers arbeiten, jedoch in jedem Falle ist die Anwendung desselben v.orzuziehen, da
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