1934 Rund um die Bar Ein Lehrbuch für Bartender und Mixer
des Beispiel als Unterlage; Ein Brandy-Cocktail, dei auf der Karte mit RM. 1,20 steht, soll auf Wunsch des Gastes mit Verwendung von Martell-Cognac „Drei Stern" her gestellt werden. Aus der Gegenüberstellung der Kalku lation beider Cocktails, des auf der Karte mit RM. 1,20 angeführten Brandy-Cocktails und des mit Martell-Cognac ,,Drei Stern" herzustellenden, wird die Berechnung am ersichtlichsten: Brandy-Cocktail Brandy-Cocktail zu RM.1.20 mit Martell-Cognac*** Deutscher Weinbrand 1,— Martell-Cognac 1,50 Angostura 0,15 Angostura 0,15 Gum und Kirsche 0,0E Gum und Kirsche 0,05 insgesamt RM. 1,20 insgesamt RM. 1,70 Im Preise von RM. 1,20 für den aus deutschem Weinbrand hergestellten Brandy-Cocktail war die Schwundberechnung bereits berücksichtigt. Bei dem abgeänderten, mit Mar tell-Cognac „Drei Stern" hergestellten jedoch noch nicht, infolgedessen muß zum Preise von RM. 1,70 ein Betrag — etwa RM. 0,10 für Schwund zugerechnet werden, so daß dieser Cocktail dann mit RM. 1,80 dem Gast in Rechnung zu stellen wäre. Bei der Festsetzung der Drink-Verkaufspreise ist auch auf die sogenannte ortsübliche Preisgestaltung Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist aber zu unterscheiden, welcher Art das betreffende Geschäft ist. Eine luxuriös ausgestattete Bar, die demgemäß auch mit einem bestimm ten Kreise von Gästen zu rechnen hat, wird natürlich andere Preise zu nehmen haben, als z. B. eine Bar in der Nähe eines Bahnhofes, die in der Hauptsache vom rei senden Publikum frequentiert wird. Die Geschäftsunkosten der nahe des Bahnhofs gelegenen Bar brauchen deshalb nicht kleiner zu sein, als die der Luxusbar, dafür hat sich aber der Geschäftsbetrieb den Bedürfnissen des reisenden
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